PKV24.com - Private Krankenversicherung

Die Riester Rentenversicherung

 Möchten Sie bei Ihrer Altersvorsorge auf Nummer sicher gehen und dennoch ein stattliches Renditeplus kassieren? Die Riester-Rente macht es möglich, denn sie wird vom Staat durch jährliche Zulagen und Steuervorteile gefördert. Da sich die Zulagen u.a. nach der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder richtet, ist dieser Weg der Altersvorsorge insbesondere für Familien interessant. Informieren Sie sich am besten gleich hier umfassend über die Riester-Rente und vergleichen Sie unverbindlich die Anbieter.

 

Hoher Förderanteil der Riester Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung mit staatlicher Förderung (Riester-Rente) ist eine besonders sichere Form der Altersvorsorge. Sie wird vom Staat durch jährliche Zulagen und Steuervorteile gefördert und bringt dadurch häufig ein stattliches Renditeplus. Die Zulage richtet sich nicht nur nach der Höhe der Eigenbeiträge, sondern auch nach der Anzahl der Versicherten und der kindergeldberichtigten Kinder, sodass die Riester-Rente gerade für Familien reizvoll sein kann.

Bei Eheleuten kann jeder Ehepartner einen eigenen Versorgungsanspruch mit der staatlichen Förderung aufbauen. Ist ein Ehepartner nicht selbst förderungsberechtigt, erhält er die Förderung trotzdem, sofern der Ehepartner zum geförderten Personenkreis gehört. Damit reduziert sich die Eigenleistung monatlich auf bis zu 60 Euro, obwohl ein weitaus höherer Betrag gespart wird. Zudem kann auch der Ehepartner die Förderung beanspruchen.

 

 

Riester Rentenversicherung und Zulagenhöhe

Um die volle Zulage zu erhalten, muss die gesamte jährliche Sparleistung in den Jahren 2006/2007 mindestens 3 % und ab 2008 mindestens 4 % des Bruttoeinkommens betragen. Wird der Mindestbeitrag nur zum Teil erbracht, bekommt der Riester-Versicherte eine anteilige Zulage. Die Sparleistung muss jedoch nicht alleine aufgebracht werden, da der Staat mit den Zulagen bereits einen Teil der Gesamtsparleistung erbringt.

 

 

Fristen bei der Riester Rentenversicherung beachten

Mit Ablauf eines Kalenderjahres müssen die Zulagen beantragt werden, die dann direkt auf den Vertrag überwiesen werden. Wie alle anderen Alterseinkünfte auch unterliegen die ausgezahlten Renten der Einkommenssteuer. Wer das gesparte Kapital vor Erreichen des Rentenalters ausgeben möchte, muss bereits erhaltene staatliche Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.

 
Sie befinden sich hier:  Start arrow Vorsorge arrow Riester Rentenversicherung
JoomlaWatch Stats 1.2.0