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Wer oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (48.150 € Gehalt brutto) verdient oder selbstständig ist, kann sich privat krankenversichern. Die Private Krankenversicherung (PKV) ermöglicht ihren Mitgliedern erheblich umfangreichere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung. Ob Sie sich mit einem Mehrbettzimmer zufrieden geben oder lieber im Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht werden möchten, entscheiden Sie selbst.
Das System der Privaten Krankenversicherung Auch im Zahnbereich oder für einzelne Leistungsarten können Sie sich je nach Lebensstandard, Einkommen und Risikobereitschaft Ihren Vertrag individuell gestalten. Welche einzelnen Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten, bleibt Ihnen überlassen: Vom Basis- bis zum exklusiven Luxustarif ist alles möglich. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zur PKV zusammengestellt und helfen Ihnen persönlich bei der Suche nach dem richtigen Anbieter. Wer kann in die Private Krankenversicherung?Grundsätzlich können sich lediglich folgende Personengruppen privat absichern: - Arbeitnehmer mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von mindestens 48.150 € (Versicherungspflichtgrenze).
- Selbstständige, Freiberufler und Künstler unabhängig von der Höhe ihres Einkommens.
- Beamte und andere Beihilfeberechtigte wie Richter, Landtags- und Bundestagsabgeordnete.
- Geringfügig Beschäftigte Gehören Sie zu einer dieser Gruppen, so können Sie entscheiden, ob Sie freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse bleiben oder aber zur PKV wechseln möchten.
- Studenten können dies innerhalb von 3 Monaten nach Studienbeginn oder nach Beendigung der ges. Familienversicherung tun.
Beamte erhalten von Ihrem Arbeitgeber zu den entstandenen Kosten der Krankheit eine Beihilfe. Der Rest wird über eine Restkostenversicherung bei einer privaten Krankenversicherung abgedeckt. Leistungen der Privaten KrankenversicherungGegen welche Krankheiten man sich versichern lassen möchte, kann jeder selbst wählen. Eine PKV lässt sich bausteinartig zusammenstellen: Vom Basistarif bis hin zum exklusiven Luxustarif ist alles möglich. Je nach gewünschter Leistung sind die Beiträge unterschiedlich hoch; allerdings erhöhen sie sich mit zunehmendem Beitrittsalter und mit schlechterem Gesundheitszustand. An dieser Stelle ist zu beachten: Private Krankenkassen müssen nicht jeden Antragsteller annehmen. Stellt eine Person mit gravierenden gesundheitlichen Problemen einen Antrag, können sie ablehnen. Deshalb sollten Sie bei der GKV erst dann kündigen, wenn Sie bereits als privates Kassenmitglied aufgenommen wurden. Zuschüsse zur Privaten KrankenversicherungGenau wie bei gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern übernimmt auch hier der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge. Unterhaltsberechtigte Familienmitglieder müssen ebenfalls privat versichert werden, da diese im Gegensatz zur GKV nicht automatisch mitversichert werden. Informieren Sie sich auf unserer Seite ganz unverbindlich über die besten Anbieter in Ihrer Nähe und machen Sie so einen Schritt auf bessere Leistungen im Krankheitsfall zu.
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