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Jeder Arbeitnehmer mit weniger als 4.012,50 € mtl. Gehalt brutto (jährlich 48.150 €) ist pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Zwar sind die Leistungen der einzelnen Kassen vorgeschrieben und unterscheiden sich folglich kaum voneinander, doch die Höhe des Beitragssatzes variiert zwischen etwa 13 und 15 Prozent. Diese zwei Prozentpunkte können gerade für Personen mit hohem Einkommen drastische Auswirkungen haben. Damit Sie nicht unnötig überzogene Beiträge zahlen, informieren Sie sich am besten gleich bei uns über die günstigsten Anbieter.
Der soziale Hintergrund der Gesetzlichen Krankenkasse Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat einen sozialen Hintergrund: Im Krankheitsfall soll sie den vollen Versicherungsschutz garantieren, und zwar unabhängig von der finanziellen Situation des einzelnen. Die Leistungen, die eine gesetzliche Krankenversicherung erbringen muss, sind vorgeschrieben und folglich einheitlich. Genauso wie die gesetzlichen Rentenversicherungen sind die gesetzlichen Krankenversicherungen umlagefinanziert, sprich: Die einbezahlten Beiträge, die zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen werden, werden unmittelbar für die Finanzierung der erbrachten Leistungen herangezogen. Im Gegenzug erhält der Beitragszahler einen Anspruch auf Leistung im Fall der Bedürftigkeit. Diese Leistungen folgen dem Sachleistungsprinzip, d.h. Versicherte müssen bei einem Arztbesuch nicht im Voraus zahlen. Träger der Gesetzlichen KrankenkasseTräger der gesetzlichen Krankenversicherung sind die gesetzlichen Krankenkassen. In Deutschland gibt es acht Kassenarten und derzeit ungefähr 267 Krankenkassen, die sich wie folgt aufteilen: - 7 Angestellten-Krankenkassen (vorwiegend bundesweit)
- 3 Arbeiter-Ersatzkassen (regional und bundesweit)
- 209 BKK (regional und bundesweit)
- 1 Knappschaft (bundesweit)
- 19 IKK (regional und bundesweit)
- 9 Landwirtschaftliche Krankenkassen (regional)
- 1 See-Krankenkasse (bundesweit)
Zusatzleistungen der Gesetzlichen KrankenkasseObwohl manche Kassen Zusatzleistungen anbieten, wie etwa Erstattung für Akupunktur und Homöopathie, unterscheiden sie sich untereinander fast nur durch die Höhe des Beitragssatzes. Dieser wird prozentual vom Einkommen berechnet (derzeit zwischen etwa 13 und 15 Prozent), was vor allem für Menschen mit geringem Einkommen ein Vorteil darstellt. Familienangehörige ohne eigenes Einkommen sind bis zu einem bestimmten Alter beitragsfrei mitversichert. Vergleichen hilft sparen!Auch wenn sich der Beitragssatz der Kassen „lediglich“ um 2 Prozentpunkte voneinander unterscheidet, so ist ein Krankenkassenvergleich trotzdem dringend anzuraten. Gerade bei höherem Einkommen lassen sich durch einen Wechsel erhebliche Summen sparen.
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