PKV24.com - Private Krankenversicherung

Die Direktversicherung

 Die Direktversicherung ist eines der fünf Modelle, die der Arbeitgeber für die effiziente Altersvorsorge anbietet. Wählt der Arbeitgeber den Weg der Direktversicherung, so schließt er eine Renten- oder Lebensversicherung zugunsten des Arbeitnehmers ab. Dabei ist der Mitarbeiter die versicherte Person, welche später die Versorgungsleistungen erhält. Als Versicherungsnehmer steht jedoch das Unternehmen im Vertrag. Informieren Sie sich bei uns ausführlicher über die Unterstützungskasse und fordern Sie einen unverbindlichen Vergleich an, um das beste Angebot zu finden.

 

Direktversicherung eignet sich für verschiedene Arten

Vorsorgeprodukte können klassische oder fondsgebundene Renten- und Lebensversicherungen sein. Für wen welches Produkt richtig ist, kann nur im persönlichen Gespräch erkannt werden. Der gern zitierte Garantiezins der Lebensversicherer z.B. sank schon seit Jahren von früher 4 % auf nun noch 2,75 %. Trotzdem ist die Sicherheit bei guten Unternehmen recht hoch.

Bei den fondsgebundenen Varianten kann durch eine gute Fondsauswahl und -verwaltung eine deutlich höhere Rendite erzielt werden, zum Ende der Laufzeit hin muss aber eine deutlich höhere Überwachung und Umschichtung in sichere Fonds stattfinden, um durch sinkende Kurse kein Kapital zu verlieren.

 

 

Direktversicherung und Steuer

Die Direktversicherung darf frühestens mit dem Eintreten des 60. Lebensjahres an den Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebene ausgezahlt werden. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Vertrag auf einen neuen Arbeitgeber übertragen oder privat weitergeführt werden.

Bis Ende 2008 sparen Sie bei der Entgeltumwandlung zusätzlich die Sozialversicherungsbeiträge auf den umzuwandelnden Betrag ein, was den Eigenaufwand dieser Vorsorge nochmals reduziert. Sofern der Mitarbeiter keine Pauschalbesteuerung der Beiträge in einer bestehenden Direktversicherung oder Pensionskasse ausnutzt, können weitere 1.800 Euro jährlich steuerfrei in die Direktversicherung eingezahlt werden.

 

 

Alterseinkünftegesetz und die Direktversicherung

Mit dem Alterseinkünftegesetz gilt seit Januar 2005 auch bei der Direktversicherung das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Früher musste der Arbeitnehmer für in Direktversicherungsbeiträge umgewandelte Sonderzahlungen nur eine 20-prozentige Pauschalsteuer zahlen. Die Leistungen im Alter wurden danach steuerbegünstigt ausgezahlt, sodass die Kapitalzahlungen im Alter einkommensteuerfrei waren. Bei Direktzusagen, die ab Januar 2005 gewährt wurden, gilt nun: Die Beiträge für die Direktversicherung sind zwar steuerfrei, bei Erhalt sind die Leistungen aber zu versteuern.

 
Sie befinden sich hier:  Start arrow Vorsorge arrow Betriebliche Altersvorsorge arrow Direktversicherung
JoomlaWatch Stats 1.2.0