Begriffslexikon |
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| Zusatzversorgung | Die Zusatzversorgungssysteme der ehemaligen DDR sind zum 1.1.1992 in die gesetzliche Rentenversicherung überführt worden. Mit dem späteren Rentenüberleitungs-Ergänzungsgesetz wurde die Überführung der Ansprüche und Anwartschaften von Angehörigen der Zusatzversorgungssysteme der Parteien der ehemaligen DDR nachgeholt und die Gleichstellung der nach dem Pensionsstatut Carl-Zeiss-Jena erworbenen Ansprüche und Anwartschaften geregelt. |
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