Begriffslexikon |
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| Zusätzliche Altersvorsorge | Zusätzliche Altersvorsorge soll die Leistungen der gesetzlichen Rente ergänzen. Sie umfasst die betriebliche Altersvorsorge und die private Vorsorge. Beide Wege werden vom Staat gefördert: mit Zulagen und Steuervorteilen (Riester-Förderung, privat oder über den Betrieb) bzw. Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Aufwendungen (betriebliche Altersversorgung). |
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